O-Ton + Magazin: Polizeieinsatz muss bezahlt werden

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Trier hat auch gesagt, dass kein Vergleich mit dem Fall gezogen werden kann, dass ein Verkehrsunfall vorliegt. Denn beim Verkehrsunfall kommt die Polizei, um die Beweise zu sichern. Hingegen bei einem liegengebliebenen Fahrzeug geht es nur um Gefahrenabwehr. Und in einem solchen Fall können dem Gefahrenverursacher dann auch die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden. – Länge 17 sec.
 
Zwar ist eine Autopanne immer ärgerlich. Aber wenn man dann noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen muss, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Oder man schaut selbst – unter www.schadenfix.de.

Magazin: Autopanne – Polizeieinsatz muss bezahlt werden

Wenn ein liegengebliebener Lkw eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, muss der Fahrzeughalter für den Polizeieinsatz aufkommen. Das gilt auch dann, wenn der Fahrer selbst die Stelle mit einem Warndreieck abgesichert und die Polizei gar nicht gerufen hat.

Beitrag:

O-Ton: Ein Lkw-Fahrer bleibt mit seinem Fahrzeug aufgrund einer Panne in einer einspurigen Kurve liegen. Er stellt ein Warndreieck auf, wie man das ja tun muss. Und trotzdem kommt es zu einer großen Behinderung, zu einem großen Stau hinter ihm. Weil eben aufgrund dieser Unübersichtlichkeit in der Kurve ein Überholen nicht möglich ist. – Länge 15 sec.

… schildert Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins, den Fall. Guter Rat war teuer – exakt 256 Euro!

O-Ton: SFX

Denn genau 256 Euro wollte die Polizei für ihren Einsatz. Denn die Beamten mussten ausrücken und die Straße in der betroffenen Fahrtrichtung sperren. Die Kosten für den Polizeieinsatz, also 256 Euro, wurden dem Speditionsunternehmen, dem Arbeitgeber des Fahrers, in Rechnung gestellt.

O-Ton: SFX

Doch die Firma wollte nicht zahlen. Begründung: Der Polizeieinsatz war unnötig. Zum einen habe der Fahrer die Pannenstelle mit einem Warndreieck abgesichert, zum anderen seien die Personalkosten für die Polizisten ja bereits aus Steuermitteln finanziert.
Und drittens müssen Halter von Unfallautos die Absicherung der Unfallstelle auch nicht bezahlen. – Das Warndreieck reicht nicht aus, so die Richter. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Trier hat auch gesagt, dass kein Vergleich mit dem Fall gezogen werden kann, dass ein Verkehrsunfall vorliegt. Denn beim Verkehrsunfall kommt die Polizei, um die Beweise zu sichern. Hingegen bei einem liegengebliebenen Fahrzeug geht es nur um Gefahrenabwehr. Und in einem solchen Fall können dem Gefahrenverursacher dann auch die Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt werden. – Länge 17 sec.
 
Zwar ist eine Autopanne immer ärgerlich. Aber wenn man dann noch mit Gebühren oder sogar Bußgeldern rechnen muss, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Oder man schaut selbst – unter www.schadenfix.de.

Absage.

 

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