Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Voraussetzung ist nämlich, dass diese Aufwendungen wegen der Nichtlieferung vergeblich waren. Vergeblich sind sie dann, wenn sie völlig nutzlos sind. Hier haben die Richter gesagt: Mensch, liebe Frau, Du hast den Putz und die Farbe immer noch. Die Farbgestaltung hellgelb und creme ist auch so gewählt, dass es in anderen Möbelhäusern passende Möbel dazu gibt. Deshalb war die Renovierung nicht vergeblich, und deshalb kannst Du in diesem Fall kein Geld bekommen. – Länge 22 sec.
In dem Fall hatte eine Frau ihr Wohnzimmer in den Farben einer bestellten Couch gemalert, die dann nicht geliefert werden konnte. Alle Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Versandhandel kann nicht liefern – für welche Kosten haftet er?
Wer beim Versandhandel bestellt, darf darauf vertrauen, dass auch so wie bestellt geliefert wird. Ist das Versandhaus dazu nicht in der Lage, haftet es dem Kunden auf Schadensersatz. Dafür gelten jedoch ganz bestimmte Bedingungen. Hören Sie mal den ganzen Fall, den das Landgericht Coburg entschieden hat.
Beitrag:
Schöne bunte Katalogwelt! Eine Frau wollte ihr Wohnzimmer im wahrsten Sinne des Wortes „aufmöbeln“ und bestellte! Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: In dem Fall hatte eine Frau bei einem Versandhaus eine Couchgarnitur mit Hocker für etwa 1.700 Euro bestellt. In Erwartung des neuen Schmuckstücks verpasste sie ihrem Wohnzimmer ein neues Facelifting. – Länge 10 sec.
Vorfreude – schönste Freude. Allerdings währte die nur so lange, bis die Mitteilung vom Versandhaus eintraf. „Wir können nicht wie bestellt liefern“! Man konnte sich nicht einigen – und so landete der Fall vor Gericht.
O-Ton: Nun wollte die Klägerin rund 500 Euro für Textilfaserputz und rund 700 Euro für ihre Arbeitsleistung ersetzt bekommen. Sie begründete dies damit, dass die Renovierung farblich exakt auf das Sofa abgestimmt gewesen und deshalb jetzt für sie nutzlos sei. – Länge 12 sec.
Grundsätzlich sind Leistungen zu ersetzen, die im Vertrauen auf die Lieferung des Sofas gemacht wurden. Allerdings, so erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski weiter:
O-Ton: Grundsätzlich könnte die Frau also Recht bekommen, aber wenn ich sage „grundsätzlich“ heißt dies hier „im Besonderen“ nicht. Voraussetzung ist nämlich, dass diese Aufwendungen wegen der Nichtlieferung vergeblich waren. Vergeblich sind sie dann, wenn sie völlig nutzlos sind. Hier haben die Richter gesagt: Mensch, liebe Frau, Du hast den Putz und die Farbe immer noch. Die Farbgestaltung hellgelb und creme ist auch so gewählt, dass es in anderen Möbelhäusern passende Möbel dazu gibt. Deshalb war die Renovierung nicht vergeblich, und deshalb kannst Du in diesem Fall kein Geld bekommen. – Länge 32 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen sowie den passenden Rechtsbeistand für juristische Auseinandersetzungen findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Absage.
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