Höhe und Dauer von nachehelichen Unterhaltszahlungen hängen von verschiedenen Aspekten ab. In einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg forderte eine Frau von ihrem früheren Mann längeren Unterhalt wegen ihrer Erwerbsminderung. Weiter
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O-Ton + Magazin: Erkrankungen bei Versicherung nicht verschweigen
Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht, so das Oberlandesgericht Brandenburg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de über den Fall:
O-Ton: Eine Beamtin hatte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben, dass sie schwer an Gastritis erkrankt war. Aber Versicherungen haben die Möglichkeit, bei einer solchen schweren Erkrankung den Versicherungsvertrag generell abzulehnen oder aber einen Prämienzuschlag zu fordern. Wer das also nicht angibt, verliert seinen Versicherungsschutz. – Länge 18 sec.
Trotz Klage durch mehrere Instanzen stand die Beamtin am Ende ohne Geld da. Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.
Magazin: Erkrankungen bei Versicherung nicht verschweigen
Wer eine schwere Gastritis beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung verschweigt, verliert den Versicherungsschutz. Das mag für den Einzelnen bitter sein, die Versicherung aber ist im Recht. Hier ist der ganze Fall.
Beitrag.
Zunächst einmal der generelle Tipp:
O-Ton: Wichtig ist, dass man alle Vorerkrankungen beim Abschluss eines Versicherungsvertrages angibt. – Länge 4 sec.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de kennt verschiedene Fälle. In dem Moment, in dem man unrichtige oder unvollständige Angaben macht, riskiert man seine Leistungen.
O-Ton: SFX
Hier ist ein ganz aktueller Fall des Oberlandesgerichts Brandenburg.
O-Ton: Eine Beamtin hatte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht angegeben, dass sie schwer an Gastritis erkrankt war. Aber Versicherungen haben die Möglichkeit, bei einer solchen schweren Erkrankung den Versicherungsvertrag generell abzulehnen oder aber einen Prämienzuschlag zu fordern. Wer das also nicht angibt, verliert seinen Versicherungsschutz. – Länge 18 sec.
Trotz Klage durch mehrere Instanzen stand die Beamtin am Ende ohne Geld da. Zitat aus dem Urteil: „Die vorwerfbare Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen sei für den Abschluss des Versicherungsvertrages relevant.“
Man sollte vor Vertragsabschluss genau prüfen und möglichst auch mit seinem Hausarzt sprechen, ob das eine oder andere Leiden vielleicht in Vergessenheit geraten ist. Und Anwalt Swen Walentowski rät, man muss nicht jede Erkältung erwähnen, aber:
O-Ton: Den Schnupfen nicht unbedingt, es sei denn, er ist chronisch! Oder auch bei einer chronischen Bronchitis ist es doch geraten, das anzugeben. Also, Erkrankungen, die nicht von Dauer und besonders akut oder schwer sind, die müssen nicht angegeben werden. Gastritis, Morbus Chron, Bronchitis oder auch Heuschnupfen sollte man immer angeben, ansonsten riskiert man den Versicherungsschutz. – Länge 20 sec.
Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de – dort findet man Anwälte in der Nähe zu den verschiedenen Rechtsgebieten.
Absage.
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