Die Rechtsschutzversicherung muss die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen, wenn der Fall in den Versicherungszeitraum fällt. In dem Fall ging es um ein gehacktes Facebook-Konto. Entscheidend ist das Datum des Verstoßes, nicht das Jahr der Eröffnung des Facebook-Kontos. Weiter
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O-Ton-Paket: Auch die Polizei nutzt Facebook
Soziale Netzwerke sind für viele eine feine Sache, weil sie immer mit ihren Freunden in Kontakt sind. Ob dazu auch die Polizei gehört, muss jeder für sich selbst entscheiden. Fest steht: Auch die Polizei nutzt auf der Suche nach Verkehrssündern Facebook und Co.
Wenn beispielsweise Raser leugnen, dass es sich bei der Person auf dem Blitzerfoto um sie selbst handelt, kann für die Fahnder der Blick auf den Computermonitor schnell Klarheit bringen. Dr. Frank Häcker von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein hatte kürzlich solch einen Fall.
Mehr Informationen dazu in unserem O-Ton-Paket.
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