Tag Archives: Streit

11Mrz/12

BMW sucht Lösung im Streit um Zeitarbeiter

 München – Im Streit um die massive Beschäftigung von Leiharbeitern will BMW einer Entscheidung der Gerichte zuvor kommen und sucht nach einer einvernehmlichen Lösung mit dem Betriebsrat. „Wir führen derzeit intensive und vertrauensvolle Gespräche mit den Arbeitsnehmervertretern“, sagte Personalvorstand Harald Krüger im Interview mit der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. „Wir müssen gemeinsam unsere Krisen- und Wachstumsflexibilität sicherstellen. Das ist auch wichtig für unsere Beschäftigungssicherung.“

Derzeit stehen beide Seiten vor Gericht, nachdem der Leipziger Betriebsrat seine Zustimmung zum Einsatz von 1.100 Leiharbeitern in dem ostdeutschen Werk verweigert hatte. In Leipzig beschäftigt BMW derzeit 3.900 Mitarbeiter, davon 1.100 auf Zeit. Dies entspricht 28 Prozent der Gesamtbelegschaft und stößt auf entschiedenen Widerstand des Betriebsrates. Die IG Metall verweist auf die Obergrenze beim Einsatz der zeitweilig Beschäftigten bei den Wettbewerbern Audi (fünf Prozent) sowie Daimler (acht Prozent). Nach Angaben von Horst Lischka, Münchener IG-Metall-Bevollmächtigter und Mitglied im Aufsichtsrat von BMW, beschäftigt BMW insgesamt rund 11.000 Zeitarbeiter bei 70.000 Festangestellten in Deutschland. Das entspricht einer Quote von mehr als 15 Prozent.

Vor dem Leipziger Gericht konnte BMW zunächst einen Etappensieg erringen: „Das Arbeitsgericht hat eine erste Klärung herbeigeführt und bestätigt, dass die Unternehmensleitung korrekt gehandelt hat und das Veto des Betriebsrates unbegründet war“, betonte Krüger. Allerdings gilt das Urteil nur für 33 der 1.100 umstrittenen Leiharbeiter. Bis zum Juli dieses Jahres werden mehrere Kammern des Arbeitsgerichtes über die Beschäftigung weiterer Leiharbeiter verhandeln, sieben weitere Termine sind angesetzt.

Für BMW ist Zeitarbeit neben Zeitarbeitskonten und Schichtmodellen ein wichtiges Flexibilisierungsinstrument. „Gegenstand der Gespräche ist nicht nur Leiharbeit, sondern die Gesamtflexibilität“, sagte Krüger weiter. „Auch ein Betriebsrat möchte, dass die Jobs der Stammmannschaft in einer Krise sicher sind. Beide Seiten haben Interesse daran, hierzu ein Einvernehmen zu erzielen.“

19Sep/11

O-Ton: Bei Hundestreit können beide Halter haften

 Bei Schadenersatz müssen Gerichte oft genau abwägen. So war es auch in diesem Fall: Zwei Hunde gerieten in Streit und waren nicht mehr zu bändigen. Dabei wurde auch eine Hundebesitzerin gebissen und war erst nach rund drei Monaten wieder arbeitsfähig.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über ein Urteil des Amtsgerichts München:

O-Ton: Insgesamt sei ein Schmerzensgeld von 2.500 Euro zwar angemessen, aber hier ist es ja so, dass die Schuldfrage nicht ganz geklärt ist. Es kam zwischen den beiden Hunden zu einer Rauferei, müsste sich also mindestens ein Fünftel die Frau selbst zurechnen lassen. Zumal von ihrem Hund eigentlich die erste Aggression ausging. Also ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. – Länge 20 sec.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de

Download O-Ton

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25Apr/11

Nachbarn können Studentenwohnheim nicht verhindern

Mannheim/Berlin (DAV). Grundsätzlich darf ein Studentenwohnheim in einem Wohngebiet gebaut werden. Die Nachbarn können sich nicht gegen die Baugenehmigung wehren, wenn sich das Wohnheim in das bereits durch „studentisches Wohnen“ geprägte Bebauungsumfeld einfügt. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 9. Juli 2010 (AZ: 3 S 1138/10 und 3 S 1139/10), wie die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Benachbarte Wohnungseigentümer wandten sich gegen eine Baugenehmigung für den geplanten Neubau eines Studentenwohnheims. Sie begründeten ihre Anliegen vor allem mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen, der zu geringen Zahl vorgesehener Parkplätze sowie mit der zu erwartenden Lärmbelästigung.

Das Gericht entschied jedoch, dass die Baugenehmigung nicht gegen geltendes Recht verstoße. Die typische Prägung des Baugebiets bleibe gewahrt. Es zeichne sich auch jetzt schon durch „studentisches Wohnen“ aus. Es mache auch keinen erheblichen Unterschied, ob Studierende in Wohnungen und Einzelzimmern oder in Wohnheimen lebten. Damit hätten die Nachbarn die mit der Nutzung des Wohnheims üblicherweise verbundenen Beeinträchtigungen durch An- und Abfahrtsverkehr sowie Besucherparkverkehr ebenso hinzunehmen wie andere mit der Wohnnutzung allgemein verbundene „typische Lebensäußerungen“ der Bewohner. Üblicherweise gehe von einem Wohnheim keine für die Nachbarn unzumutbare Lärmbelästigung aus. Die zusätzlich vorgesehenen 13 Parkplätze seien auch ausreichend. Bei der Bewertung müsse berücksichtigt werden, dass in 300 Metern Entfernung mehr als drei Bus- bzw. Bahnlinien werktags in einem Takt von maximal zehn Minuten verkehrten. Daher sei nicht zu erwarten, dass das Wohnheim ein erhöhtes Verkehrsaufkommen bewirke, das unzumutbar sei.

Informationen: www.mietrecht.net