Für Postbotin Andrea Bunar beginnt die fünfte Saison als Kahnzustellerin. Sie bringt den Bewohnern des Dorfes Lübbenau-Lehde ab sofort wieder Briefe und Pakete per Kahn. Weiter
Tag Archives: Zustellung
O-Ton + Magazin: Paketkasten für Mehrfamilienhäuser
Seit Mai 2015 können in Berlin-Lichtenberg einige Mieter ihre Pakete direkt im Haus abholen und aufgeben. Der Paketkasten für Mehrfamilienhäuser, so der offizielle Titel, hat sich in der Pilotphase bewährt. So lautet das Fazit von DHL Paket. Weiter
Magazin: Weihnachtsmann besucht Spreewald
Im Spreewald ist für die Deutsche Post Andrea Bunar als einzige Kahnzustellerin Deutschlands unterwegs – 65 Haushalte im Spreewalddorf Lehde werden von ihr mit Briefen, Einschreiben, Postkarten, Päckchen und Paketen versorgt. Und die Urlauberpost nimmt sie auch gleich mit. Nun bekam sie überraschenden Besuch. Weiter
Magazin: Abendzustellung bei der Deutschen Post
Anmoderation: Wenn es abends klingelt, kann es ab jetzt auch der Postbote sein. Die Deutsche Post DHL weitet ihren Service aus – Pakete können, wenn man es will, auch bis 22 Uhr gebracht werden. Mehr dazu jetzt. Weiter
Keine Ersatzzustellung ohne den Empfänger darüber zu informieren
Köln/ Berlin (DAV). Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene Benachteiligung für den Paketempfänger und somit ungültig, so das Oberlandesgericht (OLG) Köln am 2. März 2011 (AZ: 6 U 165/10 OLG). Damit hob es eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln vom 18. August 2010 auf, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Ein Paketdienst hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Ersatzzustellung an Hausbewohner und Nachbarn, ohne den Empfänger über die Zustellung der Sendung zu informieren, vorgesehen. Dagegen klagte ein Verbraucherschutzverein und war zuvor allerdings mit der Klage vor dem LG Köln gescheitert. Das LG sah die Klausel als wirksam an und wies die Klage ab.
Anderer Auffassung ist das OLG Köln. Es sieht in einer solchen Vertragsklausel eine unangemessene Benachteiligung des Empfängers. Grundsätzlich sei es dem Beförderungsunternehmen zumutbar, eine Benachrichtigung an den Empfänger zu hinterlassen. Andernfalls würde dem berechtigten Interesse des Verbrauchers nicht genügend Rechnung getragen. Es sei notwendig, dass der Empfänger von der Ankunft der Sendung erfährt und darüber in Kenntnis gesetzt wird, wo sich sein Besitz derzeit befindet.
Informationen: www.anwaltauskunft.de