Eine Präsenzphase über mehrere Wochen oder gar Monate wie bei anderen Studiengängen ist nicht erforderlich. Dank zeitlicher und örtlicher größtmöglicher Flexibilität ist der Studiengang begleitend zum Referendariat möglich. Nach dem Ende des Referendariats können junge Anwältinnen und Anwälte als Master of Laws auf den Markt treten, ohne eine weitere Zeitverzögerung in Kauf nehmen zu müssen.
Der neue LL.M.-Studiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ ist Teil der DAV-Anwaltausbildung, die eine echte anwaltsorientierte Ausbildung während des Referendariats ermöglicht. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nutzen dabei die ihnen während des Vorbereitungsdienstes eingeräumten Gestaltungsspielräume. Sie absolvieren einen 12monatigen praktischen Teil in einer der DAV-Ausbildungskanzleien sowie begleitend den Fernstudiengang „Anwaltsrecht und Anwaltspraxis“ an der Fernuniversität Hagen. „Die DAV-Anwaltausbildung schließt die Lücke zwischen staatlicher Juristenausbildung und echter Vorbereitung auf den Anwaltsberuf, die auch nach der Reform von 2003 weiterhin besteht.“, so der DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger bei der Vorstellung des neuen LL.M. „5 Jahre nach der letzten Reform strömen noch immer zu viele junge Kolleginnen und Kollegen auf dem Markt, die nicht ausreichend auf den Anwaltsberuf vorbereitet sind.“
Der neue Masterstudiengang (LL.M.) kann dank seiner berufsbegleitenden Struktur auch ohne Teilnahme an der DAV-Anwaltausbildung von Anwältinnen und Anwälten belegt werden, die ihre Kenntnisse im anwaltlichen Recht vertiefen und ihre bereits im Beruf erworbene Kompetenz durch einen LL.M. nach außen dokumentieren wollen.
Ein Beginn ist jederzeit möglich. Eine örtliche Präsenz ist lediglich bei 4 Klausuren und einem 4tägigen Seminar erforderlich. Die dazugehörigen Studienmaterialien können ebenso wie die abschließende Masterarbeit zu Hause bearbeitet werden. Über das Online-Informationssystem der FernUniversität in Hagen werden die Studierenden intensiv betreut. „Es ist erstaunlich, welche Möglichkeiten sich mit der Informationstechnologie im universitären Bereich eröffnen. Es scheint mir, dass an der Fernuniversität manchmal eine größere Nähe zu den Studierenden herrscht als an manch einer Präsenzuniversität“, so Kilger im Rahmen eines Besuchs der Fernuniversität.
Interessierte Referendare und Anwälte wenden sich bitte an den DAV, Frau Rechtsanwältin Dr. Ulrike Guckes, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel.: 030-726152-148, Fax 030-726152-163; E-Mail anwaltausbildung@anwaltverein.de
Weitere Informationen unter www.dav-anwaltausbildung.de
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