Leutheusser-Schnarrenberger lässt sich „nicht drängen“

Das Bundesverfassungsgericht hatte das Gesetz zur Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten für nichtig erklärt und strengere Vorgaben gemacht. „Dieses Urteil ist wirklich sehr umfassend. Die Anforderungen an die Datensicherheit sind so komplex, dass man in Ruhe überlegen muss, wie man ihnen entsprechen kann“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Außerdem sei auf EU-Ebene „eine Evaluierung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie seit Ende vergangenen Jahres im Gang“. Erst im Sommer werde in Brüssel ein Ergebnis vorgelegt. „Deshalb wird es mit mir keinen Schnellschuss geben“, betonte die Ministerin. Auf die Frage, ob sie noch vor der Sommerpause einen Entwurf vorlegen wolle, sagte Leutheusser-Schnarrenberger: „Ich nenne keinen Zeithorizont. Dazu ist die Angelegenheit zu komplex und zu schwierig“. Im Übrigen könne sie keine „Schutzlücke“ erkennen: „Wir haben nach wie vor die sogenannten Verkehrsdaten, die zu Abrechnungszwecken von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden.“ Auf diese Daten sei der Zugriff zu Strafverfolgungszwecken für eine gewisse Zeit möglich.