Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
O-Ton: Beim Bereitschaftsdienst ist es ja so, dass man sich davon nicht freimachen kann, wenn man zu dem Bereitschaftsdienst verpflichtet ist. Grundsätzlich ist allerdings gegen eine Übertragung mittels Radio oder TV-Gerät im Bereitschaftsdienst oder aber auch, wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird, nichts einzuwenden – immer dann, wenn der Bereitschaftsdienst mit Wartezeiten verbunden ist und dadurch die Aufmerksamkeit für die eigentliche Bereitschaftsaufgabe nicht eingeschränkt wird, kann man eigentlich das Spiel problemlos am Radio oder Fernsehen verfolgen. Allerdings darf es keine Einschränkungen geben. Eine Krankenschwester oder ein Arzt darf also nicht zu spät zur OP kommen, nur weil er noch das Spiel zu Ende sehen will – Länge 30 sec.
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