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09Sep/24

O-Ton: Überholen mit geringem Abstand: Autofahrer haften für Schäden

Wer beim Überholen zu wenig Abstand zur Seite hält, muss bei einem Unfall haften. In dem Fall, den das Landgericht Köln entschied, hatte ein Autofahrer beim Verlassen eines Kreisverkehrs den Motorradfahrer touchiert. Insgesamt entstand durch den Sturz ein Schaden von rund 5.000 Euro. Weiter