Ein Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt nicht automatisch eine erhöhte Geldbuße – statt 200 auf 350 Euro. Es geht immer um den konkreten Einzelfall – und nicht pauschal um den Fahrzeugtyp, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Weiter
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O-Ton: Aggressives Meckern kann teuer werden
Ein Handyverstoß im Straßenverkehr, kombiniert mit aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber der Polizei, kann zu einer Verdoppelung des regulären Bußgeldes führen. Dies entscheid das Amtsgericht Ellwangen. Ein Mann wurde in dem Fall von der Polizei angehalten und reagierte feindselig, zudem bezeichnete er den Handyverstoß als „Kleinigkeit“. Weiter
O-Ton: Auch zerstrittene Eltern müssen sich an gerichtliche Regelungen halten
Getrennte Eltern dürfen das Verhältnis ihres Kinds zum jeweils anderen Elternteil nicht erschweren. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschied, lebten die beiden gemeinsamen Kinder bei der Mutter. Gerichtlich war festgesetzt, dass der Vater jeweils Samstagvormittag mit seinen Söhnen telefoniert – allerdings liefen die Gespräche nicht ohne Störungen. Weiter
O-Ton + Magazin: Bei tiefstehender Sonne Geschwindigkeit anpassen!
Auch wer nicht zu schnell fährt, kann einen Verkehrsverstoß begehen. Mit einer Geldbuße muss beispielsweise rechnen, wer seine Geschwindigkeit nicht den Gegebenheiten anpasst – wenn die Sonne blendet. Das Amtsgericht Rinteln entschied gegen einen Autofahrer, der statt erlaubten 50 nur mit 40 Stundenkilometern unterwegs war – und trotzdem mit einem Wagen am Straßenrand kollidierte. Weiter
O-Ton: Autofahrer dürfen Smartphones während der Fahrt umlegen
Wer während der Fahrt sein Smartphone lediglich umlagert – beispielsweise um es vor Schäden zu schützen – begeht keinen sogenannten „Handyverstoß“. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgericht Karlsruhe. In dem Fall sollte ein Autofahrer 250 Euro zahlen, aber nach seinen Angaben hielt er das Telefon nur in der Hand und sprach über die Freisprecheinrichtung. Weiter