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30Jan/24

O-Ton + Magazin: Rodler muss nach Unfall 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Für Wintersportler kann es auf einem Weg, der gemeinsam mit Fußgängern benutzt wird, bei einem Unfall teuer werden. Das Oberlandesgericht München verurteilte einen Rodler, der einen Spaziergänger schwer verletzt hatte, zu 15.000 Euro Schmerzensgeld.

Bettina Bachmann von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberlandesgericht München habt entschieden, dass das Alleinverschulden beim Rodler liegt. Er ist zu schnell gefahren, mehr als 20 Stundenkilometer. Und wenn ein Weg von beiden, von Rodlern und Fußgängern, zu benutzen ist, muss man natürlich seine Geschwindigkeit anpassen. Dem Fußgänger wurde kein Mitverschulden zur Last gelegt, weil er nicht verpflichtet war, sich irgendwie kenntlich zu machen. Durch eine Beleuchtung oder eine gelbe Weste. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Rodler muss nach Unfall 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Anmoderation: Wintersportler müssen auf gemeinsam genutzten Wegen innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten können. Eine Pflicht zur „Beleuchtung“ von Fußgängern auf einer Rodelbahn gibt es nicht. Und es kann teuer werden. Das ist das Ergebnis eines Falls, den das Oberlandesgericht München entschied.

Beitrag:

O-Ton: Es kam auf einem Rodelweg, der sowohl von Spaziergängern als auch von Rodlern benutzt wird, zu einem Unfall. Ein Rodler fuhr in einen Spaziergänger und verletzte ihn schwer. – Länge 9 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und das Urteil war deutlich:

O-Ton: Das Oberlandesgericht München habt entschieden, dass das Alleinverschulden beim Rodler liegt. Er ist zu schnell gefahren, mehr als 20 Stundenkilometer. Und wenn ein Weg von beiden, von Rodlern und Fußgängern, zu benutzen ist, muss man natürlich seine Geschwindigkeit anpassen. Dem Fußgänger wurde kein Mitverschulden zur Last gelegt, weil er nicht verpflichtet war, sich irgendwie kenntlich zu machen. Durch eine Beleuchtung oder eine gelbe Weste. – Länge 22 sec.

Der Rodler musste ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zahlen und wurde zur Übernahme weiterer Schadensersatzforderungen verurteilt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Verhalten des Rodlers ist einfach auch gefährlicher als wenn man da nur spazieren geht. Also die Gefahr, die von einem Schlitten ausgeht, überwiegt die Gefahr, die von einem Fußgänger ausgeht. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage

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14Okt/23

O-Ton: Aggressives Meckern kann teuer werden

Ein Handyverstoß im Straßenverkehr, kombiniert mit aggressivem und respektlosem Verhalten gegenüber der Polizei, kann zu einer Verdoppelung des regulären Bußgeldes führen. Dies entscheid das Amtsgericht Ellwangen. Ein Mann wurde in dem Fall von der Polizei angehalten und reagierte feindselig, zudem bezeichnete er den Handyverstoß als „Kleinigkeit“. Weiter

23Sep/23

O-Ton: Auch zerstrittene Eltern müssen sich an gerichtliche Regelungen halten

Getrennte Eltern dürfen das Verhältnis ihres Kinds zum jeweils anderen Elternteil nicht erschweren. In dem Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschied, lebten die beiden gemeinsamen Kinder bei der Mutter. Gerichtlich war festgesetzt, dass der Vater jeweils Samstagvormittag mit seinen Söhnen telefoniert – allerdings liefen die Gespräche nicht ohne Störungen. Weiter