Tag Archives: Unfall

23Feb/24

O-Ton + Magazin: Crash beim Überholen

Eine Kolonne zu überholen ist immer riskant. Und kommt es dabei dann zu einem Unfall, dann landen solche Fälle nicht selten vor Gericht. Die individuelle Schuld entscheidet darüber, wer in welcher Höhe den Schaden übernehmen muss. In einem Fall des Amtsgerichts Rottweil musste einer vier Fünftel des Schadens übernehmen. Weiter

01Feb/24

O-Ton: Abgesprochener Unfall – Versicherung muss nicht zahlen

Abgesprochene Unfälle können durch eine ungewöhnliche Häufung typischer Umstände nachgewiesen werden. Wenn beispielsweise ein Unfall nicht nachvollziehbar ist oder Vorschäden verschwiegen wurden, kann dies der Fall sein. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Erkannt wurde es an dem Fahrverhalten des Unfallverursachers. Er hat erst gebremst, dann wieder nicht gebremst und außerdem hat er viel zu spät gelenkt. Zusätzlich kam noch dazu, dass er einen Vorschaden verschwiegen hat. - Länge 13 sec.

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30Jan/24

O-Ton + Magazin: Rodler muss nach Unfall 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Für Wintersportler kann es auf einem Weg, der gemeinsam mit Fußgängern benutzt wird, bei einem Unfall teuer werden. Das Oberlandesgericht München verurteilte einen Rodler, der einen Spaziergänger schwer verletzt hatte, zu 15.000 Euro Schmerzensgeld.

Bettina Bachmann von Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Oberlandesgericht München habt entschieden, dass das Alleinverschulden beim Rodler liegt. Er ist zu schnell gefahren, mehr als 20 Stundenkilometer. Und wenn ein Weg von beiden, von Rodlern und Fußgängern, zu benutzen ist, muss man natürlich seine Geschwindigkeit anpassen. Dem Fußgänger wurde kein Mitverschulden zur Last gelegt, weil er nicht verpflichtet war, sich irgendwie kenntlich zu machen. Durch eine Beleuchtung oder eine gelbe Weste. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Rodler muss nach Unfall 15.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Anmoderation: Wintersportler müssen auf gemeinsam genutzten Wegen innerhalb einer überschaubaren Strecke anhalten können. Eine Pflicht zur „Beleuchtung“ von Fußgängern auf einer Rodelbahn gibt es nicht. Und es kann teuer werden. Das ist das Ergebnis eines Falls, den das Oberlandesgericht München entschied.

Beitrag:

O-Ton: Es kam auf einem Rodelweg, der sowohl von Spaziergängern als auch von Rodlern benutzt wird, zu einem Unfall. Ein Rodler fuhr in einen Spaziergänger und verletzte ihn schwer. – Länge 9 sec.

…sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und das Urteil war deutlich:

O-Ton: Das Oberlandesgericht München habt entschieden, dass das Alleinverschulden beim Rodler liegt. Er ist zu schnell gefahren, mehr als 20 Stundenkilometer. Und wenn ein Weg von beiden, von Rodlern und Fußgängern, zu benutzen ist, muss man natürlich seine Geschwindigkeit anpassen. Dem Fußgänger wurde kein Mitverschulden zur Last gelegt, weil er nicht verpflichtet war, sich irgendwie kenntlich zu machen. Durch eine Beleuchtung oder eine gelbe Weste. – Länge 22 sec.

Der Rodler musste ein Schmerzensgeld von 15.000 Euro zahlen und wurde zur Übernahme weiterer Schadensersatzforderungen verurteilt. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Verhalten des Rodlers ist einfach auch gefährlicher als wenn man da nur spazieren geht. Also die Gefahr, die von einem Schlitten ausgeht, überwiegt die Gefahr, die von einem Fußgänger ausgeht. – Länge 10 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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