O-Ton: Lkw-Fahrer müssen gegenüber der Kasko-Versicherung nicht haften

Eine Versicherung nicht den angestellten Fahrer belangen, wenn das Auto über ein Unternehmen versichert ist. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden. In dem Fall hatte der Laster einen Unfall und kollidierte mit zwei Bäumen.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins:

O-Ton: Die Kaskoversicherung wird zwischen dem Unternehmen und der Versicherung abgeschlossen. Und der Fahrer eines Lkw kann nicht von der Versicherung in Regress genommen werden. – Länge 11 sec.

Mehr Informationen: www.verkehrsrecht.de

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