O-Ton + Magazin: Größere Autos bekommen nicht automatisch eine höhere Strafe

Ein Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt nicht automatisch eine erhöhte Geldbuße – statt 200 auf 350 Euro. Es geht immer um den konkreten Einzelfall – und nicht pauschal um den Fahrzeugtyp, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Bei einem Rotlichtverstoß durch einen SUV kann man nicht automatisch sagen, dass ein höheres Bußgeld gerechtfertigt ist. SUVs sind ja größer und aufgrund der Bauweise kann es ein höheres Verletzungsrisiko geben. Aber man kann nicht generell behaupten, dass jeder, der einen SUV fährt, ein höheres Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß bezahlen muss. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Größere Autos bekommen nicht automatisch eine höhere Strafe

Ein Rotlichtverstoß mit einem SUV rechtfertigt nicht automatisch eine erhöhte Geldbuße. Es geht immer um den konkreten Einzelfall – und nicht pauschal um den Fahrzeugtyp, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Mehr dazu jetzt.

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O-Ton: Bei einem Rotlichtverstoß durch einen SUV kann man nicht automatisch sagen, dass ein höheres Bußgeld gerechtfertigt ist. SUVs sind ja größer und aufgrund der Bauweise kann es ein höheres Verletzungsrisiko geben. Aber man kann nicht generell behaupten, dass jeder, der einen SUV fährt, ein höheres Bußgeld bei einem Rotlichtverstoß bezahlen muss. – Länge 20 sec.

…so Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. So ging es aber einem SUV-Fahrer in Frankfurt/Main: Das Amtsgericht erhöhte die Geldbuße von 200 Euro auf 350 Euro. Das wollte der Mann aber nicht hinnehmen – und ging in die nächste Instanz:

O-Ton: Das OLG Frankfurt hat gesagt: Wenn Sie eine Abweichung von der Regelbuße 200 Euro rechtfertigen wollen, dann können Sie das. Aber Sie müssen es begründen, warum es so ist. Und da reicht es nicht, dass man einfach sagt: Ein SUV ist gefahren und deswegen erhöhe ich die Geldbuße. Da hätte ganz konkret dargelegt werden müssen, warum in der konkreten Situation eine erhöhte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer vorgelegen hat. – Länge 21 sec.

Der Gang zum Oberlandesgericht hat sich für den Mann gelohnt – und auch die DAV-Verkehrsrechtsanwälte sehen diese Entscheidung so. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist der Auffassung, dass eine pauschale Begründung eben nicht ausreichend ist bei einem Rotlichtverstoß durch einen SUV, um eine erhöhte Geldbuße zu rechtfertigen. – Länge 10 sec.

Mehr Informationen zu diesem Fall gibt es unter verkehrsrecht.de.

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