O-Ton + Kollegengespräch: Wäschetrockner trotz hoher Pflegestufe keine Erstausstattung

Ein Wäschetrockner ist nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig – auch nicht für eine pflegebedürftige Rentnerin. Sie wollte aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Pflegestufe 5 bei der zuständigen Behörde die Kostenübernahme erreichen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es gibt genug alternative Trocknungsmöglichkeiten – im Juristendeutsch – wie einen Trockenkeller oder eine Terrasse. Das sei alles noch zumutbar. Und hat einen Anspruch auf einen vom Staat bezahlten Wäschetrockner verneint. Er gehört nicht zu den unerlässlichen Haushaltsgeräten. Wenn sie ihn haben will, muss sie anders finanzieren. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Wäschetrockner trotz hoher Pflegestufe keine Erstausstattung

Ein Wäschetrockner ist nach Ansicht des Sozialgerichts Dortmund für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig – auch nicht für eine pflegebedürftige Rentnerin. Sie wollte aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit Pflegestufe 5 bei der zuständigen Behörde die Kostenübernahme erreichen. Es falle sehr viel Wäsche an und sie keine Möglichkeit zum Trocknen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Was gehört alles zur Grundsicherung im Alter?
2. Bei der Pflegestufe – da müsste die Frau doch Recht bekommen?
3. Das Fazit aus diesem Fall?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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