Mobbing am Arbeitsplatz ist ein ernstzunehmendes Problem, das die psychische Gesundheit von Arbeitnehmern gefährden kann. Chefs sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen. Allerdings nur, wenn er von den Mobbinghandlungen tatsächlich Kenntnis hat. Das hat das Landesarbeitsgericht Kiel entschieden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Was muss der Chef tun?
O-Ton: Er muss das Mobbing unterbinden. Er muss Massnahmen ergreifen, dass die betroffene Person nicht gemobbt wird. Beispielsweise eine Anti-Mobbing-Richtlinie entwerfen. Wenn es besonders krass ist, könnte es eine Schulung oder ein Beschwerdeverfahren geben. Und – das ist dann die höchste Stufe – echte Sanktionen gegen Mobbingtäter, beispielsweise eine Abmahnung. – Länge 22 sec.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft: Wann muss der Chef das tun?
O-Ton2: Er muss positive Kenntnis davon haben, er muss es wirklich wissen. Das heißt, jedes Mobbing-Opfer sollte seinen Arbeitgeber detailgenau und rechtzeitig informieren, was ihm widerfährt. Wenn er nur sagt: Ich werde gemobbt. Oder behauptet, er habe den Arbeitgeber informiert, dann muss er nicht einschreiten. Nur, wenn er tatsächlich von der Handlung des Mobbings weiß. – Länge 23 sec.
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