Krankenkassen müssen Einfrieren von Samenzellen bei privaten Anbietern bezahlen, wenn es in der Nähe keinen zugelassenen Anbieter gibt. So lautete die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts. In dem Fall war ein junger Mann an Hodenkrebs erkrankt, die folgende Operation gefährdete seine Zeugungsfähigkeit gefährdete.
Er wollte seine Spermien einfrieren lassen – die Krankenkassen wollte die Kosten dafür aber nicht übernehmen, weil die entsprechende Firma nicht zugelassen war.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Man hat den Anspruch, dass man sein Sperma einfrieren lassen kann. Wenn es keinen kassenzugelassenen Anbieter in der Nähe gibt, dann muss die Krankenkasse auch den entfernten privaten Anbieter für das Einfrieren der Spermien bezahlen. – Länge 18 sec.
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