Wenn eine Hochzeit mit einem deutschen Staatsangehörigen unmittelbar bevorsteht, kann sie die bevorstehende Abschiebung eines Ausländers aussetzen. Aber dann muss der Termin klar sein. In dem Fall wollte ein Iraker seine Pflicht zur Ausreise mit der vagen Planung einer Ehe aussetzen. Und scheiterte vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn jemand eine Deutsche heiratet und von Abschiebung bedroht wird, wird die Abschiebung nicht vollzogen. Aber es muss schon klar sein, wann, wie und wo geheiratet wird. Es reicht nicht, dass irgendwann geheiratet wird. Fehlen womöglich noch Dokumente aus der Heimat, die noch beglaubigt werden müssen, dann geht die Abschiebung vor. – Länge 20 sec.
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