Ein 13jähriger muss der Bahn 42.000 Euro zahlen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den der Junge und die Bahn vor dem Landgericht Magdeburg erzielten. Er hatte ein altes Radio auf das Dach eines fahrenden Regionalexpresses geworfen. Es gab einen Kurzschluss, der Lokführer wurde auch zu einer Notbremsung gezwungen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Der Vergleich besagt: Der Junge schuldet der Bahn 42.000 Euro. Warum soll er dem zustimmen? Es gab natürlich noch eine kleine „Sprinterklausel“ drin. Wenn er es bis zu einem Zeitpunkt es schafft, 20.000 Euro von diesen 42.000 abzubezahlen, dann wird der Rest erlassen. Ich finde, dass die Bahn sich hier konziliant verhalten hat. Und nicht auf die 42.000 bestanden hat, aber immerhin auch etwas kriegt. – Länge 23 sec.
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