O-Ton4: WM-Special – LiveTicker im Büro

Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft

O-Ton: Grundsätzlich ist zu beachten, ob der Arbeitgeber generell die private Nutzung von Internet und E-Mail verboten hat. Ist dies der Fall, gilt dies auch während der WM. In den meisten Betrieben ist aber eine geringfügige E-Mail- und Internetnutzung zulässig oder wird zumindest geduldet. Das ist nicht ausdrücklich erlaubt, nicht ausdrücklich verboten, sondern man macht das einfach so nebenher. Aber wenn man jetzt den Liveticker verfolgt, dann ist problematisch, was noch als „geringfügig“, „im normalen Umfang“ oder „nicht übermäßig“ anzusehen ist. Man sollte daher aufpassen, dass man als Arbeitnehmer nicht die gelbe Karte bekommt, denn 90 Minuten Liveticker ist keine geringfügige Nutzung mehr. – Länge 50 sec.

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