Antwort Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft
O-Ton: Kurzfristiger Urlaub kann genauso beantragt werden, wie gesagt: Die betrieblichen Belange sind da immer wichtig. Wenn die beeinträchtig sind, kann der Arbeitgeber immer den Urlaub verweigern. Man muss nur wissen: Einen Anspruch auf stundenweise Urlaubsgewährung besteht nicht. Normalerweise müssen Urlaube tageweise genommen werden. Man kann nicht sagen: Ich hätte gern ab 15 Uhr Urlaub für drei Stunden. Immer Ausnahme: wenn der Arbeitgeber sich drauf einlässt. In manchen Bereichen ist es auch so, dass der Urlaub halbtageweise genommen werden kann. – Länge 30 sec.
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