Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Also wer da hinfällt und sich verletzt, der kann den Supermarktbetreiber in der Regel nicht haftbar machen. Etwas anderes wäre nur, wenn die Wege sehr zugestellt sind, wenn ich mich durchquetschen muss und deshalb hinfalle. Oder das bekannte Salatblatt im Gemüsebereich. Der Supermarktbetreiber ist nämlich verpflichtet, diesen immer sauber zu halten, damit keiner auf diesen Dingen ausrutscht. – Länge 20 sec.
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