Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Der fließende Verkehr hat grundsätzlich Vorrang. Wenn ich einbiege, dann gilt der Grundsatz „rechts vor links“ nicht, wenn ich aus einer Ausfahrt komme und nicht aus einer Straße. – Länge 12 sec.
Schnelle und unkomplizierte Hilfe findet man unter www.schadenfix.de, einem Service der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
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