O-Ton: Beim Wenden mit Einsatzfahrzeug kollidiert

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Die Richter haben das so begründet, dass ein Einsatzfahrzeug immer Vorrang hat. Krankenwagen, Feuerwehr, Polizeifahrzeuge – wenn die sich nähern, hat der andere Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen. Sie müssen anhalten normalerweise, die Geschwindigkeit verringern und das Auto durchfahren lassen. Sie können also nicht zum Wenden ansetzen in diesem Moment. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen zu Haftungsfragen bei Unfällen erhält man unter www.verkehrsrecht.de.

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