Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, erläutert den Begriff „Sichtfahrgebot“:
O-Ton: Der Autofahrer darf grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er bei plötzlich auftretenden Hindernissen jederzeit in der Lage ist, sein Auto zum Stehen zu bringen. Das gilt auch für unvermutete Fahrbahnhindernisse. Ausnahmen gibt es nur, wenn beispielsweise Fußgänger zwischen parkenden Autos auf die Straße laufen, weil damit muss ein Autofahrer nicht rechnen. Aber man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass sich mal ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet. Um eine Baustelle abzusperren oder auch andere Arten von Hindernissen. – Länge 27 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.verkehrsrecht.de
Magazin: Sichtfahrgebot hat oberste Priorität
Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Er darf nur so schnell fahren, dass er auch vor unvermuteten Hindernissen auf der Fahrbahn halten kann. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung, entschied das Oberlandesgericht Thüringen.
Beitrag:
Sichtfahrgebot ist ein komplizierter Begriff, was bedeutet das genau? Wir fragen die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, Bettina Bachmann:
O-Ton: Der Autofahrer darf grundsätzlich nur so schnell fahren, dass er bei plötzlich auftretenden Hindernissen jederzeit in der Lage ist, sein Auto zum Stehen zu bringen. Das gilt auch für unvermutete Fahrbahnhindernisse. Ausnahmen gibt es nur, wenn beispielsweise Fußgänger zwischen parkenden Autos auf die Straße laufen, weil damit muss ein Autofahrer nicht rechnen. Aber man muss grundsätzlich davon ausgehen, dass sich mal ein Hindernis auf der Fahrbahn befindet. Um eine Baustelle abzusperren oder auch andere Arten von Hindernissen. – Länge 27 sec.
Dies vorausgeschickt, nun zum praktischen Teil. Da war ein Autofahrer mit einem Mietwagen unterwegs und übersah eine Sperrschranke.
O-Ton: SFX
Die Schranke war zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt und zwar kümmerlich beleuchtet, aber die Richter hatten kein Einsehen mit dem Autofahrer. Begründung: Das Sichtfahrgebot!
O-Ton: Auch wenn die Sperrschranke vielleicht nicht ausreichend beleuchtet war: Der Autofahrer ist anscheinend zu schnell gefahren, da er nicht mehr halten konnte, als er die Sperrschranke, die ja auch ein großes Hindernis darstellt, gesehen hat. Man muss aber immer – wie gesagt – so schnell fahren, dass man bei unvermuteten Hindernissen, die auf der Straße auftauchen, sein Auto noch zum Stehen bringen kann. – Länge 21 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de
Absage.
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