Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Das ist zulässig, hat jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichthof entscheiden. Weil die Verkehrssicherheit ein sehr hohes Gut ist. Es wurde auch schon nachgewiesen, dass diese Maßnahmen der Verkehrssicherheit dienen. Im konkreten Fall war es auf der A8, das ist eine zweispurige Autobahn ohne Standstreifen. Und da ist es einfach in manchen Situationen – eben bei hohem Verkehrsaufkommen – notwendig, ein Überholverbot für Laster im Sinne der Verkehrssicherheit zu verhängen. – Länge 25 sec.
Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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