O-Ton: Brunnenwasser zum Wäsche waschen

Ihre Klage hatte damit in allen Instanzen Erfolg, erklärt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Grundsätzlich gibt es einen Anschluss- und  Benutzungszwang an das öffentliche Wassernetz. D.h. wenn ich an das öffentliche Wasser angeschlossen werde – dagegen kann ich mich schon mal nicht wehren – muss ich es auch benutzen. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt. Die Trinkwasserverordnung reglementiere nicht jedes Verbraucherverhalten und verbiete beispielsweise nicht zum Wäsche waschen oder zur Toilettenbenutzung das Wasser eines Hausbrunnens zu benutzen. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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