O-Ton: Kein Wettbüro im ehemaligen Ladengeschäft

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Die Nutzung eines Ladens ist anders als die in einem Wettbüro: Im Laden gehe ich rein und kaufe Sachen, in einem Wettbüro halte ich mich auf und treffe mich mit anderen Personen. Ich verweile dort drin! Das ist also grundsätzlich eine andere Nutzung der Räumlichkeiten und deshalb muss das Baurecht hier die Nutzung zulassen. Außerdem, so das Gericht, beeinträchtige ein Wettbüro die Qualität des Baugebiets insgesamt. – Länge 22 sec.

Informationen zu diesem Fall und rund ums Recht sowie eine Anwaltsuche gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

 

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