Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Nebenstraßen sind nicht betroffen, Gemeinden sind nicht verpflichtet, die Nebenstraßen und für den Verkehr nicht so wichtige Nebenstraßen zu streuen, sondern nur die wichtigen und die gefährlichen Stellen. Wer stürzt, kann nicht auf Schadensersatz von den Gemeinden hoffen, weil die Gemeinden ausschließlich verpflichtet sind, die wichtigen und die besonders gefährlichen Straßenstellen durchgängig zu streuen und auch nur dann, wenn Straßenglätte angekündigt ist. – Länge 24 sec.
Damit ging eine Radfahrerin leer aus, die gegen die Gemeinde geklagt hatte. Den ganzen Fall zum Nachlesen und den passenden Anwalt findet man unter www.anwaltauskunft.de.
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