Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Ich muss als Hauseigentümer dafür Sorge tragen, dass die Autos nicht beschädigt werden, die auf einem angrenzenden öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Der Mann bekam aber nur teilweise Recht, weil die Richter haben auch gesagt: Du bist ortskundig, Du hättest eigentlich wissen können – es war März, es war Tauwetter – dass hier eine Dachlawine runtergehen kann. Deshalb kriegst Du nur 50 Prozent des Schadens ersetzt. – Länge 20 sec.
Das waren dann genau 750 Euro. Alle Infos zu dem Fall unter www.anwaltauskunft.de.
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