Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Der Fußgänger war dreist genug, Geld zu verlangen. Das hat aber das Kammergericht Berlin abgelehnt, da den Autofahrer keinerlei Verschulden an dem Unfall traf. Er konnte davon ausgehen, dass der Fußgänger bei einer roten Ampel erstens nicht die Straße überquert und zweitens, dann, wenn er schon zurück gelaufen war, nicht nochmals dem Bus ausweichen würde, in dem er auf die Fahrbahn läuft, sondern dass er dem Bus ausweicht, in dem er auf den Bürgersteig zurück läuft. – Länge 28 sec.
Weitere Informationen zu dem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de
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