Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Dann ist es so, dass auch nicht jeder Rostbefall, der sichtbar ist, davon erfasst wird, denn es heißt ja schon „Durchrostung“. Und unter Durchrostung sind erheblich Schäden zu verstehen, korrosionsbedingte Schäden. Aber nicht jeder Rost, der außen auf dem Lack nach ein paar Jahren sichtbar wird, wird davon umfasst. – Länge 18 sec.
In dem Fall wollte ein Kläger vier Jahre nach dem Autokauf die Garantie von 30 Jahren gegen „Durchrostung von innen nach außen“ in Anspruch nehmen. Nachzulesen ist der ganze Fall unter www.verkehrsrecht.de.
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