Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn ein Gerichtstermin auf Rosenmontag gelegt wird, dann muss man den auch wahrnehmen und nicht denken, es sind ja die tollen Tage und eigentlich passt mir das nicht. Und wenn der Richter auch noch den Antrag auf Verlegung dieses Termins wegen Rosenmontag ablehnt, dann muss man sich auch an alles halten, was an diesem Termin abgesprochen worden ist. Die Pappnase hat man selber auf, wenn man das nicht ernst nimmt, was da besprochen worden ist. – Länge 17 sec.
Weitere Infos zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de
Kollegengespräch: Gerichtstermin am Rosenmontag ernst nehmen!
Auch wenn das Rheinland am Rosenmontag meist im Ausnahmezustand ist – die Gerichte arbeiten. Und darum muss man entsprechende Termine auch ernst nehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin weist in diesem Zusammenhang auf einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts in Rheinland-Pfalz hin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski ist Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft und antwortet auf folgende Fragen:
1. Wie ist die Rechtslage?
2. Wie war der Fall genau?
3. Das Urteil verblüfft besonders, weil es einer Karnevalshochburg kommt?
Weitere Infos dazu unter www.anwaltauskunft.de
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O-Ton und Kollegengespräch (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
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