Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Zu Recht! Autofahrer müssen, selbst wenn sie nicht schuld sind – nicht nur in der Karnevalszeit, aber auch dann – damit rechnen, dass ihnen Betrunkene vor den Wagen laufen können. D.h., wenn erkennbar ist, dass in der Kneipe gefeiert wird, da ist Leuchtreklame, da stehen Autos davor, möglicherweise noch mehrere Personen – also, die Geschwindigkeit reduzieren, damit man sicher vorbei fahren kann, ohne dass einem ein Betrunkener vor den Wagen läuft – für den man dann auch noch Schadensersatz zahlen muss. In dem Fall waren 25 %, obwohl der Autofahrer sich sonst an die Regeln gehalten hatte. – Länge 30 sec.
Alle Infos zu dem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de
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