O-Ton + Gespräch: Verlust der Versicherungspolice

Die Versicherung trifft keine Schuld, sie muss nicht über Gebühr prüfen – so die Richter – wer die Originalpolice vorlegt, erhält das Geld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Jeder, der jetzt zuhört, sollte mal kurz nachdenken, wo sind meine Versicherungspolicen. Wo sind meine Versicherungspolicen von Lebensversicherungen, kapitalisierende Lebensversicherungen? Und wenn ihm das jetzt nicht einfällt, dann könnte er schon ein Problem haben. Viele Versicherungsnehmer gehen mit ihren Versicherungsscheinen sehr sorglos um. Die meisten wissen gar nicht, dass eine Lebensversicherung an den Überbringer des Versicherungsscheines ausgezahlt werden kann. – Länge 20 sec.

Information zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Wo aber die eigene Police liegt, muss jeder selbst wissen.

Kollegengespräch: Verlust der Lebensversicherungspolice kann teuer werden

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes können Lebensversicherungen an denjenigen ausgezahlt werden, der die entsprechende Police vorlegt. Damit unterlag ein Kläger, der seinen Versicherungsschein seinem Makler zur Klärung übergeben hatte. Doch der Mann entpuppte sich als Betrüger und kassierte die Summe auf das eigene Konto. Die Versicherung trifft keine Schuld, sie muss nicht über Gebühr prüfen – so die Richter – wer die Originalpolice vorlegt, erhält das Geld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein dazu im Gespräch:

Kollegengespräch

Information zu diesem Fall gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Wo aber die eigene Police liegt, muss jeder selbst wissen.

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