Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.
Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Lehrer haftet für durchgehendes Pferd bei Minderjähriger
Reitlehrer sind einem minderjährigen und unerfahrenen Reiter gegenüber verpflichtet, dessen Können abzuschätzen und sie vor Gefahren zu schützen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einer 13jährigen ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zugesprochen. Das Kind war abgeworfen worden und hatte in Abwesenheit des Lehrers erhebliche Verletzungen erlitten.
Beitrag:
Das Mädchen hatte schon einige Reitstunden gehabt und war auch schon sechsmal im Gelände in Begleitung unterwegs gewesen. Aber diesmal war alles anders, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Und jetzt war sie erstmals allein unterwegs und die Reitlehrerin hatte ihr auch das Pony gegeben, gesattelt und hatte sie alleine losgeschickt. Das Pferd ging durch, es gelang dem Mädchen das Pferd aufzuhalten. Es ist abgestiegen und weil es Angst hatte, dass das Pony auf die Straße läuft, hatte es am Zügel und am Steigbügel festgehalten. Es lief dann wieder weiter, das Mädchen wurde mitgeschleift und wurde stark verletzt durch Huftritte von den Hinterhufen ins Gesicht. – Länge 24 sec.
Daraufhin verlangte das Mädchen Schmerzensgeld – und die Richter schlossen sich dieser Forderung an. Ihre Begründung:
O-Ton: Der Reitlehrer darf das Kind, darf unerfahrene minderjährige Reiter nicht in eine solche Gefahrensituation bringen. Man muss immer damit rechnen, dass ein Pferd durchgeht. Auch sechsmal Ausreiten im Gelände, auch dann ist man noch kein erfahrener Reiter. Die reiten jede Tag eine Stunde und erst dann ist man erfahren. Bei Kindern ist das noch lange nicht der Fall. – Länge 18 sec.
Bei dem Schmerzensgeld von 12.000 Euro berücksichtigten die Richter auch, dass das Mädchen sein langjähriges Hobby Querflöte durch die dauerhaften Verletzungen ihrer Oberlippe aufgeben müsse. Zudem sei diese Verletzung auch erkennbar, in den Augen des Gerichts eine ernsthafte seelische Beeinträchtigung. Swen Walentowski:
O-Ton: Die Reitlehrerin muss sämtliche Kosten übernehmen, auch die vorgerichtlichen, anwaltlichen Kosten. Weil das Gericht gesagt hat: Es ist hier nicht zuzumuten, den Eltern oder dem Kind schon gar nicht, den ganzen Sachverhalt zusammenzufassen, aufzuklären – mit dem Ansinnen, dann zu Gericht zu gehen. Deshalb werden nicht nur die Gerichtskosten, nicht nur die Anwaltskosten vor Gericht, sondern auch die vorgerichtlichen anwaltlichen Kosten voll und ganz von der Reitlehrerin ersetzt. – Länge 20 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen findet man unter www.anwaltauskunft.de.
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