Rechtsanwalt Swen Walentowski hat bei der Urteilsbegründung dem Gericht in die Karten geschaut:
O-Ton: Immerhin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf gesagt: Besondere Macht über die Karten hat die Kartenlegerin nicht und deshalb darf sie auch nicht das Recht eines anderen, nämlich desjenigen, der die Karten tatsächlich herstellt, für sich selbst reklamieren. Also: Kein Copyright-Hinweis auf fremde Spielkarten. – Länge 18 sec.
Nachzulesen ist der ganze Fall auf www.anwaltauskunft.de.
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