O-Ton: Keine Kündigung der Wohnung

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: In dem Fall, den das Landgericht Saarbrücken zu entscheiden hatte, war es so, dass der Vermieter auch noch wusste, dass die ARGE die Miete übernimmt. Aber aufgrund eines EDV-Fehlers wurden jedoch weder die Miete noch die Kaution gezahlt. Und im Folgemonat wollte der Vermieter den Mieter schon rausschmeißen. – Länge 15 sec.

Weitere Informationen dazu unter www.anwaltauskunft.de

 

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