Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Eine Inlineskaterin war unterwegs und fiel über einen Gartenschlauch, der über die Straße gelegt war. Sie verletzte sich und verlangte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld von der Eigentümerin des Grundstücks, von dem Gartenschlauch kam. – Länge 12 sec.
Jedoch ohne Erfolg, der Gartenschlauch war klar als Hindernis zu erkennen. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.
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