Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:
O-Ton: Grundsätzlich muss der bisherige Mieter, der gekündigt hat, die Miete voll bezahlen, während die Kündigungsfrist läuft. Es sei denn, der Vermieter überlässt die Wohnung einem Dritten, also einem neuen Nachmieter. Dann kann nämlich der bisherige Mieter die Wohnung nicht mehr nutzen. Hier hat der Richter dann gesagt: Ganz einfach – aber Mitte November war der Nachmieter drin, deshalb muss hier nur den hälftigen November noch bezahlen. – Länge 25 sec
Alle Informationen zu diesem Fall unter www.anwaltauskunft.de
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