Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Unfallopfer:
O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.
Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.
Magazin: Achillessehnenriss beim Badminton ist Unfall
Von einer Unfallversicherung darf man erwarten, dass sie bei Unfällen auch zahlt – beispielsweise für Invaliditätsleistungen. Allerdings gibt es immer wieder Streit über den Begriff „Unfall“. Das Landgericht Dortmund hat entschieden, dass ein beim Badminton erlittener Achillessehnenriss als versicherter Unfall gilt.
Hören Sie mal den ganzen Fall.
Beitrag:
Zwar ist Badminton eine schweißtreibende Angelegenheit – in unserem Fall aber wird es zunächst erst einmal trocken. Die juristische Definition eines Unfalls, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft, lautet nämlich so:
O-Ton: Ein Unfall ist zunächst erst einmal ein überraschendes Ereignis. Also ich gehe, falle, knicke um, werde angefahren. Aber regelmäßig gibt es Streitigkeiten mit dem Versicherer, ob wirklich ein Unfallereignis vorliegt. Dies gilt beispielsweise bei Sportverletzungen. Da mussten mehrere Gerichte schon bemüht werden, um hier festzustellen, wann ein Unfall vorliegt. – Länge 21 sec.
In diesem Fall trafen sich zwei Freunde zum Badminton:
O-Ton: SFX
Einer trat an – erreichte den Federball aber nicht mehr, sondern krümmte sich stattdessen auf dem Parkett – die Achillessehne am rechten Fuß war gerissen. Erst hatte der Mann Schmerzen, dann Scherereien mit der Versicherung.
O-Ton: Ein Gutachter stellte dann eine Invalidität von 1/10 und er wollte seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Die Unfallversicherung wollte nicht zahlen und sagte: Hier liegt überhaupt kein Unfall vor, sondern eine klassische Freizeitveranstaltung. Diese ist nicht versichert. – Länge 15 sec.
Doch die Richter sagen in dem Mann durchaus ein Unfallopfer und verpflichteten die Versicherung zur Zahlung von 3.200 Euro. Begründung: Solch ein Riss der Achillessehne ist ein versichertes Unfallereignis. Da die Versicherung aber erst nach dem Urteil kleinlaut zahlte, empfiehlt Swen Walentowski:
O-Ton: Das Problem ist immer, dass man mit der Versicherung auf Augenhöhe spricht. Das sind ja Profis, das kann man allein nicht machen. Dann gehen die Versicherer auch immer dazu über, nur einen Teil zu regulieren oder hier haben sie sich überhaupt geweigert. Ohne anwaltliche Hilfe hätte der Mann die 3.200 Euro sicherlich nicht bekommen. Das Schöne ist, wenn man einen Prozess gewinnt, dann muss auch die gegnerische Seite auch die Anwaltskosten übernehmen, so dass er die 3.200 Euro wirklich voll behalten kann. – Länge 20 sec.
Unter www.anwaltauskunft.de findet man nicht nur den ganzen Fall zum Nachlesen, sondern auch den passenden Anwalt für Streitigkeiten wie diese.
Absage.
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