O-Ton + Magazin: Frisör muss haften

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über den Fall:

O-Ton: Die Klägerin begründete ihren weiteren Anspruch damit, dass sie dauerhaft entstellt sei durch die Verätzung – weil nämlich an der Stelle keine Haare mehr wachsen. Und ihre Heiratschancen deutlich gemindert waren. Auf der anderen Seite war die kahle Stelle am Hinterkopf nur dann erkennbar, wenn man das Haar anhob – also, sie sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen ist ebenfalls äußerst fernliegend, so das Gericht. Daher sei ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen. – Länge 29 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Frisör muss haften

In der Regel geht man zum Frisör, weil man danach wieder mit einem gepflegten Äußeren glänzen will. Allerdings: Man kann sich im Salon auch verletzten – dann hat man Anspruch auf Schadensersatz. So wie jene Kundin, deren Kopfhaut durch eine fehlerhafte Blondierung so verätzt wurde, dass sie ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro vor dem Landgericht Coburg zugesprochen bekam.

Text:

Es war in der Tat ein haariger Fall. Und: Er begann mit einem ebenso haarsträubenden Ergebnis der Blondierung für die Frau.

O-Ton: Weil nämlich dieses Blondierungsmittel die Kopfhaut verätzt hat, an manchen Stellen. Sie wollte Schmerzensgeld, 20.000 Euro Schmerzensgeld, die gegnerische Versicherung – also die Versicherung des Frisörs – wollte nur 5.000 Euro bezahlen. – Länge 13 sec.

… sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein. Also trafen sich die beiden Parteien vor Gericht wieder – und der Richter wollte genau wissen, warum die Frau so viel Schmerzensgeld forderte:

O-Ton: Die Klägerin begründete ihren weiteren Anspruch damit, dass sie dauerhaft entstellt sei durch die Verätzung – weil nämlich an der Stelle keine Haare mehr wachsen. Und ihre Heiratschancen deutlich gemindert waren. – Länge 15 sec.

Das wollte der Richter nun ganz genau wissen:

O-Ton: SFX

Er nahm die dünne Stelle im Haar der Frau genau unter die Lupe – fünf mal fünf Zentimeter groß war die kahle Stelle. Sie hatte durch die Verätzung starke Schmerzen erlitten, musste auch mehrfach zum Hautarzt. Eine Haarimplantation sei ein Risiko, das sie nicht eingehen müsse. Swen Walentowski:

O-Ton: Auf der anderen Seite war die kahle Stelle am Hinterkopf nur dann erkennbar, wenn man das Haar anhob – also, sie sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen ist ebenfalls äußerst fernliegend, so das Gericht. Daher sei ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro angemessen. Im Vergleich mit Haarverletzungen, so das Gericht, wird nur in den seltensten Fällen ein Schmerzensgeld von mehreren Tausend Euro zugesprochen. Also, es muss sich um wesentliche gravierende Verletzungen mit Folgeerscheinungen handeln. – Länge 29 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de. Dort findet man auch Informationen zum Anwalt für alle Rechtsgebiete in der Nähe – nicht nur für Fälle, bei denen sich die Nackenhaare aufstellen!

Absage

 

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