Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 16 sec.
Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen
Magazin: Grillen mit Spiritus kann teuer sein
Wer gemeinsam mit seinen Freunden grillt und Spiritus in ein offenes Feuer gießt, haftet gemeinsam. So entschied das Oberlandesgerichts Hamm. Dabei hatte einer der Grillfreunde zu viel Spiritus in das Feuer kippt, ein anderer wurde dabei verletzt.
Beitrag:
Es passte alles: Das Wetter war wunderbar, die Stimmung auch. Das Bier war kühl und die Steaks warteten auf ihre „Beförderung zum Grill-Fleisch“.
O-Ton: SFX
Die Jungs hatten sich hinter einem Bahndamm getroffen, lediglich das Grillfeuer kam nicht richtig in Schwung. Also kam eine große Flasche mit Spiritus ins Spiel, schildert Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft den Fall:
O-Ton: Als die Stichflamme hochging, war er erschrocken. Er ließ die Flasche fallen, die Flasche spritzte hoch und Spiritus landete auf der Kleidung eines Freundes und der stand in Flammen. Und jetzt ging es darum, was ist jetzt eigentlich mit den Kosten für die Behandlung der Verbrennung etc – wie die aufzuteilen sind. – Länge 16 sec
Zwar hatte einer der Jungs noch gesagt: „Das reicht jetzt aber“, mehr aber nicht. Die Haftpflichtversicherung desjenigen, der den Spiritus in das Feuer gegossen hat, wollte einen Teil der Behandlungskosten erstattet bekommen. Zu Recht, so das Gericht:
O-Ton: Das Oberlandesgericht Hamm hat gesagt: Mitgefangen, mitgehangen. Es reicht nicht aus, dass man nur sagt: „Schütte nicht noch mehr Spiritus in das Feuer.“ Sondern man hätte notfalls dem anderen die Flasche wegnehmen oder wegstellen müssen. – Länge 13 sec.
Und so wurden die Behandlungskosten schließlich genau aufgeteilt:
O-Ton: SFX
Swen Walentowski zum Urteil:
O-Ton: Der Verletzte selbst hat natürlich auch ein Mitverschulden, der war ja einer derjenigen, die da beteiligt waren. Er muss die Hälfte der Behandlungskosten zahlen. Die andere Hälfte der Behandlungskosten muss durch die übrigen vier Jungen untereinander aufgeteilt werden, also 1/8. – Länge 10 sec.
Das Urteil kann man noch einmal genau unter anwaltauskuft.de nachlesen – jetzt, zum Start der Grillsaison vielleicht ganz interessant!
Absage.
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