O-Ton+Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Die Vorinstanz hatte eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt, die damit hinfällig waren.
Alle Informationen zu diesem Fall finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Kein Fahrverbot nach über zwei Jahren

Eine Verkehrsstraftat, wie beispielsweise ein Fahrverbot, muss zeitnah geahndet werden. Nach zweieinhalb Jahren ist es nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm dafür zu spät. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Das Landgericht Münster hatte wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. – Länge 10 sec.

… erzählt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Allerdings: Der Verstoß lag schon zweieinhalb Jahre zurück – zu lange, entschied die nächste Instanz, das Oberlandesgerichts Hamm. In der Begründung schrieben die Richter:

O-Ton: Es heißt, dass er durch sein Verhalten nicht in unlauterer Weise dazu beigetragen hat, dass das Fahrverbot erst zweieinhalb Jahre nach Beginn der Tat ausgesprochen werden konnte. Und von daher, hat das Oberlandesgericht Hamm gesagt, kann ein Fahrverbot nicht mehr verhängt werden, da die sogenannte Denkzettelwirkung des Fahrverbots nicht mehr eintreten kann. – Länge 21 sec

Denn das Fahrverbot muss in „zeitlicher Nähe“, so die Richter, des Verstoßes liegen. Sonst verpufft die Wirkung. Eine Faustregel, wie lange „diese zeitliche Nähe“ betragen sollte, gibt es aber nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist schwierig zu sagen, das Amtsgericht Bayreuth hatte bereits entschieden, dass bei zwei Jahren Frist zwischen Fahrverbot und Verkehrsverstoß kein Fahrverbot mehr verhängt werden darf. – Länge 8 sec.

Alle Informationen zu diesem Fall und zu einem Verkehrsanwalt in der Nähe finden sich unter www.verkehrsrecht.de.

Absage. 

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