O-Ton+Magazin: Radfahrer trägt Alleinschuld bei Unfall

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das berlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.
 
Mehr zu diesem Thema findet man unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Wartepflichtiger Radfahrer trägt Alleinschuld beim Unfall

Anmod: Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Doch Radler können sich nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld.

Beitrag:

Die Situation war eindeutig: Der Autofahrer hatte Vorfahrt, die Radlerin nicht. Und es kam wie es komme musste – zum Crash. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Dennoch hat die Fahrradfahrerin Klage gegen den Autofahrer erhoben, aber das Oberlandesgericht Köln hat festgestellt, dass sie zu einhundert Prozent für den Unfall verantwortlich ist. Das heißt auch, dass sie einhundert Prozent des Schadens tragen muss. – Länge 15 sec.

Die Begründung der Richter war eindeutig: Für die Radler gelten die gleichen Rechte und Pflichten auf der Straße. Daran ändert auch ein Schild nichts, dass auf die Pedalritter hinweist:

O-Ton: Sie haben keine anderen Rechte als die anderen Verkehrsteilnehmer. Das gilt auch in diesem Fall. Da stand ein Schild für die Vorfahrtsberechtigten ´Fahrradfahrer kreuzen´. Das heißt aber nicht, dass die Autos, die sich auf der Vorfahrtsstraße befinden, zum Warten verpflichtet sind. – Länge 15 sec.

Zudem habe die Radfahrerin das auf dem Fahrradweg angebrachte Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ missachtet, urteilten die Richter. Den Autofahrer treffe in diesem Fall also keine Schuld: Zum einen wurde bei der Beweisaufnahme keine Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt, zum anderen durfte er darauf vertrauen, dass die Radfahrerin sein Vorfahrtrecht beachten würde. Bettina Bachmann über die generellen Pflichten eines Radlers:

O-Ton: Er muss auch rote Ampeln respektieren, er darf Einbahnstraßen nicht in entgegengesetzter Richtung fahren und er muss die Vorfahrt achten. – Länge 8 sec

Mehr zu diesem Thema wie auch den passenden Verkehrsrechtsanwalt in der Nähe findet man unter www.verkehrsrecht.de oder unter 0 18 05 / 18 18 05.

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