O-Ton + Magazin: Schaden am Auto nach Diebstahl

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht sagt, dass die Schäden gedeckt sind, wenn sie durch den Diebstahl entstehen. Also, wenn jetzt beispielsweise die Tür ramponiert wird, weil einer im Auto etwas klauen will. Oder wie in diesem Fall das Verdeck aufgeschnitten wird, dann ist dieser Schaden durch die Teilkasko gedeckt, weil es ein Schaden am Auto ist. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen – und den Experten im Versicherungsrecht – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Nach Diebstahl wird auch Schaden am Auto ersetzt

Wenn Räuber bei ihrem Beutezug das Auto beschädigen, um an Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch den Schaden am Wagen ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. So entschied das Amtsgericht München.

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Versicherungsschutz ist eine feine Sache – wenn man ihn hat. Aber: Nur auf die „geizigen“ Versicherungen zu schimpfen, ist auch nicht immer richtig, meint Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft der Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das liegt auch daran, dass unsere Prämien gering bleiben. Wenn die alles bezahlen würden, müssten wir als ´andere´ Versicherungsnehmer ja höhere Prämien bezahlen. – Länge 8 sec.

Und im Einzelfall kann beim Streit auch ein Anwalt helfen und die berechtigen Ansprüche durchsetzen – so wie hier:

O-Ton: Bei einem Cabrio wurde das Verdeck aufgeschnitten, um eine Lederjacke zu entwenden, die sich im Wagen befand. Die Lederjacke war nicht versichert, aber für das Auto bestand eine Teilkasko. – Länge 12 sec.

Durch den Schnitt im Cabriodach entstand ein Schaden am Fahrzeug in Höhe von mehr als 800 Euro. Nach Abzug seiner Selbstbeteiligung verlangte er knapp 700 Euro von seiner Versicherung. Diese weigerte sich zu zahlen. Schäden am Kraftfahrzeug, die bei Diebstahl von nicht versichertem Gepäck entstünden, so meinte die Versicherung, seien nicht mitversichert.

O-Ton: SFX

Doch da entschied das Gericht klipp und klar – und auch zugunsten des Versicherten. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das Amtsgericht sagt, dass die Schäden gedeckt sind, wenn sie durch den Diebstahl entstehen. Also, wenn jetzt beispielsweise die Tür ramponiert wird, weil einer im Auto etwas klauen will. Oder wie in diesem Fall das Verdeck aufgeschnitten wird, dann ist dieser Schaden durch die Teilkasko gedeckt, weil es ein Schaden am Auto ist. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen – und den Experten im Versicherungsrecht – gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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