Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Entscheidung, bei der auch der komplette Kaufpreis von 6.200 Euro erstattet werden musste.
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.
Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: „Stinkendes“ Schlafzimmer kann zurückgegeben werden
Schlafzimmermöbel, die auch mehr als ein Jahr nach dem Kauf immer noch einen unangenehmen Chemikaliengeruch verströmen, können zurückgegeben werden. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten unabhängig von der Frage, ob die Gerüche auch gesundheitsschädlich sind. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg.
Beitrag:
O-Ton: Man kann immer Dinge, die man kauft, reklamieren, wenn sie einen Mangel haben. Ob sie einen Mangel haben, muss oft festgestellt werden. Mangel ist beispielsweise, wenn die Sachen nicht richtig funktionieren oder aber – und hier ein ganz interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg – wenn die Schlafzimmermöbel nach über einem Jahr immer noch stinken. – Länge 17 sec.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. 6.200 Euro kostete die Einrichtung des besagten Schlafzimmers. Allein – es wollte sich kein himmlischer Schlaf einstellen und eine sogenannte Raumluftanalyse brachte es an den Tag:
O-Ton: Das heißt, es roch noch nach Klebstoff, womöglich nach Farbe oder ähnlichem. Also in dem Holz war irgendetwas drin. Es war Pressholz wahrscheinlich und da hat der Kleber halt noch gerochen. – Länge 8 sec.
O-Ton: SFX
Daraufhin traten die Käufer vom Kauf zurück und wollte nun das Geld für das Schlafzimmer erstattet bekommen. Mit Erfolg! Swen Walentowski.
O-Ton: Die Richter haben gesagt: Der Käufer durfte das, der durfte zurück treten und kriegt sein Geld zurück. Weil 13 Monate nach der Anlieferung ging von den Möbeln immer noch ein störender Geruch aus. Das ist natürlich besonders ärgerlich in einem Schlafzimmer. In stinkenden Möbeln schläft es sich nicht gut, daher sind die Möbel mangelhaft und jeder Käufer kann erwarten, dass nach einer gewissen Zeit die Möbel geruchsneutral sind, wenn sie es nicht schon seit Anfang an sind. – Länge 25 sec.
Alle Informationen zu diesem Fall findet man unter www.anwaltauskunft.de. Dort kann man auch mit nach dem passenden Anwalt „ganz feiner Nase“ suchen.
Absage.
++++++++++++
O-Ton und Magazinbeitrag (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.
Ähnliche Themen
- VW-Chef Winterkorn plant acht neue Werke bis 2018 Wolfsburg - Der VW-Konzern wird bis 2018 etwa acht zusätzliche Werke in Betrieb nehmen. VW-Vorstandsvorsitzender Martin Winterkorn sagte der Fachzeitschrift Automotive News Europe in einem […]
- MittelstandsWiki testet Zeitschriftenkiosk Das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de testet seit geraumer Zeit einen virtuellen Zeitschriftenkiosk, an dem sämtliche bislang publizierten Magazine erhältlich sind. Dazu gehören die […]
- O-Ton: Fahrverbot auch bei spontanen illegalen Autorennen Auch ein Autorennen mit nur zwei Wagen kann illegal sein und bestraft werden. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht Oldenburg.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der […]
- O-Ton: „Lieferverkehr frei“ gilt auch für Plakat-Transport Ein Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ vor Fußgängerzonen soll – so wörtlich - sinnvolle geschäftliche Betätigung in dem Areal ermöglichen. Im Klartext: Lieferfahrzeuge dürfen da rein, um […]
- Daimler will 150 Millionen Euro an IT-Kosten sparen Stuttgart - Der Stuttgarter Automobilhersteller Daimler will die bislang an Dienstleister ausgelagerte IT-Services zurückholen und dadurch hohe Einsparungen erzielen. "Bis Ende 2016 haben […]
- Mündliche Erlaubnis zur Nutzung einer Dachterrasse Berlin (DAV). Ist die Nutzung einer Dachterrasse im Mietvertrag nicht schriftlich geregelt, kann der Vermieter die Nutzungserlaubnis jederzeit widerrufen, unabhängig davon, ob er zuvor die […]
- GM und Magna weisen Opel-Händler ab Fiat erwägt ein neues Gebot – Chinesischer Autobauer schickt Vertreter nach RüsselheimRüsselsheim - General Motors und der austrokanadische Zulieferer Magna lehnen eine Beteiligung der […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Umtausch von Weihnachtsgeschenken Nach den Weihnachtstagen folgt die Umtauschwelle: Wer unliebsame Geschenke in bare Münze wechseln will, hat nicht per se ein Recht darauf. Allerdings: Zwischen klassischem Handel und […]
- O-Ton + Magazin: Weiblich, ledig, jung sucht … Auch bei Heiratsannoncen gilt das Urheberrecht, ihr Text darf nicht ohne weiteres kopiert werden. Das Landgericht München I entschied so im Falle von zwei Partnervermittlungsagenturen, bei […]
- BMW schafft 1.000 neue Jobs im Vertrieb München - Der Münchner Autohersteller BMW plant eine Qualitätsoffensive und wird dazu auch neue Stellen im Handel schaffen. "Für den Einstieg in die Elektromobilität und im Rahmen der […]
- O-Ton: Nottestament nur nach Vorlesen wirksam Damit ein Nottestament wirksam ist, muss es wortwörtlich dem Erblasser vorgelesen werden. Wird der Text des Testaments nur sinngemäß wiedergegeben, ist das Nottestament nicht wirksam, […]
- O-Ton: Schmerzensgeld auch durch Versicherung Auch bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und […]
- O-Ton + Magazin: Neuwagen auch bei 304 km Laufleistung? Ein Neuwagen muss auch neu sein. Wer jedoch zunächst ein Fahrzeug annimmt, dass bereits über 300 Kilometer gefahren ist, akzeptiert es mit dieser Laufleistung. Nachträglich kann man den […]
- O-Ton: Unfall mit Kind am Zebrastreifen – Autofahrerin muss Schaden allein bezahlen Bei Unfällen mit Kindern tragen Autofahrer häufig die alleinige Schuld. Wenn ein achtjähriger Junge an einem Zebrastreifen mit einem Auto kollidiert, liegt in der Regel auch kein Verstoß […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Ticketpreise für „Rock am Ring“ kann zurückverlangt werden? Eines der größten Musikfestivals Deutschlands wurde nach starken Unwettern abgebrochen. Können die geprellten Besucher von Rock am Ring jetzt ihr Geld zurückverlangen?
Der Veranstalter […]
- Emil-Frey-Gruppe ist die umsatzstärkste Handelsgruppe Deutschlands Die Emil-Frey-Gruppe ist mit 1,77 Milliarden Euro Umsatz die größte Autohandelsgruppe in Deutschland und verdankt ihre Spitzenposition vor allem dem Neuwagenverkauf. Platz zwei belegt mit […]
- Urteile rund um Karneval: Was ist erlaubt? Was nicht? O-Ton: Kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung an Karneval
Anmoderation: Auch im Rheinland haben Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiungen an Tagen wie […]
- O-Ton: Kein Schmerzensgeld bei Sturz über Pflasterstein Nicht für jeden Sturz über einen Pflasterstein bekommt man Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden. Gewisse Unebenheiten seien hinzunehmen, dies betreffe vor allen […]
- O-Töne + Magazin: Volkswagen Truck & Bus auf dem Weg zum Global Champion Busse und Lkw werden auch künftig auf Dieselantriebe nicht verzichten können. Allerdings erweitert sich die Palette der Anriebe rasant: Elektrische, Hybride und Verbrennungsmotoren werden […]
- Stadler warnt vor übertriebener „Elektroauto-Euphorie“ Kleinserien-Versuche und Technologieprojekte in Planung – Rückenwind durch HybrideIngolstadt - Audi-Chef Rupert Stadler erwartet Rückenwind von seiner Hybrid-Strategie: „Den Q5 bringen wir […]
- Blackberry im Außendienst das Maß der Dinge iPhone kann bei Business-Lösungen nicht mithaltenMünchen – Trotz zahlreicher neuer Geräte auf dem Markt für Smartphones ist das BlackBerry von Research in Motion nach wie vor das Maß der […]
- O-Ton + Magazin: Rücktritt nach Inzahlungnahme des Altfahrzeugs An- und Verkauf in Autohäusern sind nicht immer ganz einfach. Das Landgericht Koblenz musste einen solchen Fall entscheiden. Da nahm ein Händler für 5.000 Euro den alten Wagen seines […]
- O-Ton + Magazin: Rettungswagen zu spät bemerkt – Mithaftung bei Unfall Wenn Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät bemerken, müssen sie bei einem Unfall die Hälfte des Schadens tragen. Das gilt mindestens dann, wenn der Fahrer das […]
- Porsche-Betriebsrat attackiert Volkswagen-Vorstand Hück wirft VW-Produktionschef Macht "ungehörige Einmischung" vor – Offensive für Ausbildung – Denkbare Fertigung im Ausland schadet dem Mythos von Porsche Stuttgart/Wolfsburg - In der […]
- O-Ton: Parken nur für Kunden erlaubt Wer sein Auto ohne Berechtigung auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt, muss die Abschleppkosten bezahlen. So entschied das Landgericht Magdeburg.
- Vorsicht bei Freundschafts- oder Partnervermittlern Aachen/Berlin (DAV). Wenn man sein privates Glück mit professioneller Hilfe sucht, sollte man auch auf den Preis schauen. Ein Freundschaftsvermittlungsvertrag, in dem für zwei Adressen […]
- Daimler: Mehr als neun Monate Lieferzeit für E-Smart Stuttgart – Potenzielle Käufer des vollelektrischen Smart von Daimler müssen sich auf Lieferzeiten von mehr als neun Monaten einstellen. „Die Wartezeit für einen Smart ed beträgt derzeit […]
- O-Ton: Entschädigung nach AGG wegen Stellenanzeige für „junges, hoch motiviertes Team“ Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung auch bei Stellenanzeigen. Wird jemand diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Sind die Adjektive […]
- Schadensersatz für Gebäudeschäden durch Kanalbauarbeiten – auch nach langer Zeit Koblenz/Berlin (DAV). Einem Hauseigentümer steht ein Anspruch auf Entschädigung gegen die Verbandsgemeinde und auf Schadensersatz gegen eine Baufirma zu, wenn aufgrund von Kanalbauarbeiten […]
- Kollegengespräch: Gefahren durch soziale Netzwerke Wer in ist, ist drin! Bei vielen Menschen geht ohne Accounts bei Facebook, „Wer kennt wen“ oder StudiVZ kaum etwas. Soziale Netzwerke sind schwer angesagt, allerdings: Experten warnen […]