Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über die hohe Mithaftung des Kindes:
O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.
Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Magazin: Unfall bei Rot – Elfjährige trifft hohe Mitschuld
Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. So urteilte das Landgericht Hamburg. Das Mädchen wollte seinen Schulbus noch erreichen, rannte über die Straße und übersah einen Transporter.
Beitrag:
O-Ton: SFX (Bremsen)
Es war eine Sache von wenigen Sekundenbruchteilen, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:
O-Ton: Ein elfjähriges Mädchen rannte auf dem Weg zur Schule zum Schulbus, der bereits im Gange war abzufahren. Und weil sie den Schulbus noch erreichen wollte, ist sie bei einer roten Ampel über die Straße gelaufen. Es kam zum Unfall mit einem Transporter, bei dem das Mädchen schwer verletzt wurde. – Länge 20 sec.
Und am Transporter entstand Totalschaden. Das Mädchen, das sich später nur noch ungenau erinnerte, erklärte, es sei noch bei Grün auf die Fahrbahn gelaufen. Und: Der Fahrer des Transporters sie sehen müssen.
O-Ton: SFX
Zu dem Unfall sei es gekommen, weil der Transporter zu schnell und außerdem noch bei „rot“ gefahren sei. Aufgrund der schweren Verletzungen habe sie lange Zeit im Krankenhaus bleiben müssen und die Versetzung in die nächst höhere Klasse nicht geschafft. Sie verklagte den Fahrer auf Schmerzensgeld. Sie bekam es auch, allerdings: Das Mädchen war mitschuldig, entschieden die Richter – und müsse 70 Prozent allein tragen. Bettina Bachmann:
O-Ton: Das wurde damit begründet, dass eindeutig aufgrund der Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, dass sie bei „Rot“ die Ampel überquert hat, dass der LKW alle erforderlichen Sorgfaltspflichten beachtet hat. D.h. er ist nicht bei „Rot“ gefahren, er ist auch nicht zu schnell gefahren. Und deswegen muss das Mädchen 70 Prozent der Schäden tragen. – Länge 22 sec.
Das Urteil ist auch deshalb bemerkenswert, weil die Betriebsgefahr eines Fahrzeugs – die Grundlage bei der Schadensbemessung – ja höher ist. Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.
Absage
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