O-Ton + Magazin: Vorsicht bei Handys für Kinder

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Ihr habt zwar einen Nutzungszweck vereinbart – „Du darfst nur uns anrufen und wir wollen Dich erreichen“. Allerdings haben die Eltern dem Kinde auch schon erlaubt gehabt, mit den Freundinnen zu telefonieren oder SMS zu verschicken. Außerdem kannte insbesondere die Mutter – das hat sie auch vor Gericht eingeräumt – das Verführungspotenzial eines solchen Handys, vor allem eines Klingelton-Abos – weil die Freundinnen alle eins hatten. Es war davon auszugehen, dass das Kind sich an die Absprache nicht hält. Deshalb müssen die Eltern auch zahlen. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist alles unter www.anwaltauskunft.de.

Magazin: Vorsicht beim Überlassen der Handys an die Kinder

Wenn man seinen minderjährigen Kindern sein Handy überlässt, muss man gegebenenfalls auch für die Kosten gerade stehen. In dem Fall ging es um ein Klingelton-Abo, einen so genannten Sonderdienst für das Mobiltelefon. So entschied Amtsgericht Mitte in Berlin. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

Natürlich geht heute ohne Handy fast nichts mehr. War es in grauer Vorzeit nur ein Statussymbol für Geschäftsleute, gibt es heute nur noch wenige Menschen – kleine wie große – ohne mobiles Telefon. Und wer noch kein eigenes Handy hat, bekommt auch oft mal eins von den Eltern:

O-Ton: Beispielsweise damit sie angerufen werden können, damit man sich austauscht. Und oftmals setzen die Eltern den Kindern auch ganz strenge Grenzen, was man eigentlich damit machen darf. – Länge 8 sec.

…. sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Nun nahm es in diesem Fall das Kind mit den Ermahnungen der Eltern nicht ganz so genau – ein Klingelton-Abo musste es sein.

O-Ton: SFX

Und während das Handy fortan immer anders klang ….

O-Ton: SFX

…war der Herr Papa über dieses akustische Wechselspiel gar nicht so erbaut! Der Abo-Anbieter belastete nämlich ganz unmusikalisch das Konto des Vaters. Der wollte diese Kosten nicht hinnehmen – so traf man sich vor Gericht:

O-Ton: Das Amtsgericht Mitte hat gesagt, dass grundsätzlich jeder Inhaber eines Telefons, also der Vertragspartner, für alle Kosten einzustehen hat. Auch wenn sie von Dritten verursacht worden sind. Einzige Ausnahme wäre es, wenn der Anschluss in einem vom Kunden nicht zu vertretenden Umfang genutzt worden ist. – Länge 12 sec.

Das klingt sehr juristisch, auf Deutsch heißt das: Da wären enorme Kosten durch Auslandsgespräche oder kostenpflichtige Websites angefallen. Das war aber nicht Fall. Swen Walentowski über die Begründung der Richter:

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, Ihr habt zwar einen Nutzungszweck vereinbart – „Du darfst nur uns anrufen und wir wollen Dich erreichen“. Allerdings haben die Eltern dem Kinde auch schon erlaubt gehabt, mit den Freundinnen zu telefonieren oder SMS zu verschicken. Außerdem kannte insbesondere die Mutter – das hat sie auch vor Gericht eingeräumt – das Verführungspotenzial eines solchen Handys, vor allem eines Klingelton-Abos – weil die Freundinnen alle eins hatten. Es war davon auszugehen, dass das Kind sich an die Absprache nicht hält. Deshalb müssen die Eltern auch zahlen. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist alles unter www.anwaltauskunft.de.

Absage

 

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