Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.
So urteilte auch das Landgericht München, Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de.
Magazin: Vorsicht bei Stadtplanausschnitten im Internet
Wer eine eigene Homepage betreibt, sollte genau wissen, was er da veröffentlicht. Sind es fremde Inhalte, sollte man die Genehmigung des Eigentümers haben. So ging es auch Münchner Wirtsleuten, die mit einem Ausschnitt aus einem Stadtplan den Besuchern ihrer Seite die Orientierung – und den Weg zur Theke – erleichtern wollten.
Beitrag:
Durst ist schlimmer als Heimweh – darum sollten die trockenen Kehlen nicht lange nach dem Weg suchen müssen, sagten sich die Wirtsleute. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Das passiert sehr oft, man kennt das. Geschäftsleute, aber auch Privatleute, haben so Stadtplanausschnitte von irgendwelchen Kartographieverlagen auf der Homepage, die laden sie herunter und stellen sie auf die eigene Homepage, um beispielsweise den Weg zum Laden für den Kunden zu erleichtern. Aber das ist oft nicht erlaubt und führt zur Zahlungspflicht von Lizenzgebühren und womöglich auch Schadensersatz. – Länge 20 sec.
O-Ton: SFX
Und genauso war es in diesem Fall – die Kneipe lag sehr prominent in München, am Marienplatz. Und während die Wirtschaft gut lief, konnte man das von den Betreibern nicht mehr sagen:
O-Ton: Die hatten sich mittlerweile ordentlich verkracht. Aber auf der eigenen Homepage war ein Stadtplanausschnitt, wie man am besten zu dem Lokal gelangt. Die Homepage lief auf den Namen der Frau, die Gaststätte auf den Namen des Mannes und beide waren sich nicht mehr Freund. – Länge 17 sec.
Sie schoben sich die Sache mit dem Stadtplanausschnitt gegenseitig in die Schuhe. Die Richter stellten dann erst einmal klar: Der umstrittene Ausschnitt ist eine Urheberrechtsverletzung, dafür muss gezahlt werden. Swen Walentowski.
O-Ton: Den Richtern wurde das dann zu bunt, wer wann mit wem was abgesprochen hatte. Sie nahmen einfach beide in die Haft und verurteilten sie zu Schadensersatz und im Übrigen mussten sie eine Lizenzgebühr für die Nutzung dieses Ausschnittes in der Vergangenheit bezahlen. – Länge 13 sec.
Informationen dazu finden sich unter www.anwaltauskunft.de. Dort oder unter 01805/181805 findet man auch den passenden Anwalt für alle Fälle, nicht nur für Streitigkeiten beim Urheber- und Internetrecht.
Absage
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